Die wichtigsten Anforderungen an Kleidungsetiketten in der EU ergeben sich aus der Verordnung (EU) Nr. 1007/2011: Jedes Textilerzeugnis muss eine dauerhafte Angabe der Faserzusammensetzung mit Prozentanteilen tragen, in der Amtssprache des Landes, in dem es verkauft wird. In Bulgarien heißt das Bulgarisch, in Deutschland und Österreich Deutsch. Hinzu kommen Angaben zur Identifizierung des Herstellers oder Importeurs nach den allgemeinen Regeln zur Produktsicherheit, und Pflegesymbole erwartet in der Praxis jeder Käufer.
Unten finden Sie einen praktischen Überblick für Marken, Nähereien und Importeure, die ihre Etiketten vorbereiten. Der Text ist keine Rechtsberatung – prüfen Sie im Zweifel die aktuelle Fassung der Rechtsakte oder wenden Sie sich an einen Fachmann.
Anforderungen an Kleidungsetiketten: was Pflicht ist
Die Verordnung 1007/2011 regelt die Bezeichnungen von Textilfasern und die Kennzeichnung der Zusammensetzung. Sie gilt für Bekleidung, Heimtextilien und alle Erzeugnisse mit mindestens 80 % Textilfasern nach Gewicht.
- Faserzusammensetzung. Angegeben werden die Faserbezeichnungen und ihr Gewichtsanteil in absteigender Reihenfolge, etwa „80 % Baumwolle, 20 % Polyester“.
- Nur genormte Bezeichnungen. Verwendet werden die Namen aus Anhang I der Verordnung (Baumwolle, Wolle, Polyamid, Elasthan usw.). Faser-Markennamen dürfen nur neben der offiziellen Bezeichnung stehen, nicht an ihrer Stelle.
- Sprache. Die Angaben müssen in der Amtssprache des Mitgliedstaats sein, in dem das Erzeugnis dem Verbraucher bereitgestellt wird. Beim Verkauf in mehreren Ländern ist das Etikett meist mehrsprachig.
- Dauerhaftigkeit und Lesbarkeit. Die Kennzeichnung muss dauerhaft, leicht lesbar, sichtbar und zugänglich sein. Bei Kleidung bedeutet das praktisch ein eingenähtes Etikett, das die Wäsche übersteht.
- Nichttextile Teile tierischen Ursprungs. Enthält der Artikel etwa Leder oder Pelz, muss das Etikett dies mit der Angabe „Enthält nichttextile Teile tierischen Ursprungs“ ausweisen.
Erzeugnisse aus mehreren Teilen
Hat das Kleidungsstück Teile mit unterschiedlicher Zusammensetzung – etwa Oberstoff und Futter –, wird die Zusammensetzung für jeden Teil getrennt angegeben. Übliche Formulierung: „Oberstoff: 100 % Wolle / Futter: 100 % Viskose“. Eine eigene Kennzeichnung ist für Teile unter 30 % des Gesamtgewichts nicht erforderlich, außer es handelt sich um das Hauptfutter.
Toleranzen und das Wort „100 %“
Die Verordnung erlaubt bestimmte Fertigungstoleranzen zwischen angegebener und tatsächlicher Zusammensetzung. Ausdrücke wie „100 %“, „rein“ oder „ganz“ dürfen nur verwendet werden, wenn das Erzeugnis tatsächlich aus einer Faser besteht, abgesehen von kleinen technisch zulässigen Abweichungen. Runden Sie die Zusammensetzung daher nicht „nach Augenmaß“ – übernehmen Sie die Daten aus der Stoffspezifikation.
Herstellerangaben und Rückverfolgbarkeit
Die allgemeinen Produktsicherheitsregeln der EU (Verordnung (EU) 2023/988) verlangen auf dem Produkt oder, wenn das nicht möglich ist, auf der Verpackung oder einem Begleitdokument Namen oder Marke des Herstellers, eine Post- und E-Mail-Adresse für Kontakt sowie ein Element zur Identifizierung des Produkts – Modell-, Chargen- oder Artikelnummer. Viele Marken setzen diese Daten auf das Pflegeetikett oder das Hängeetikett aus Karton. Stammt die Ware aus einem Drittland, müssen auch die Angaben des Importeurs vorhanden sein.
Pflegesymbole und Größe
Die Verordnung 1007/2011 macht Waschsymbole nicht verpflichtend, sie sind aber Marktstandard und schützen die Marke vor Reklamationen. Verwendet wird das System nach ISO 3758 – fünf Grundsymbole für Waschen, Bleichen, Trocknen, Bügeln und professionelle Reinigung. Die genaue Bedeutung jedes Symbols finden Sie bei den Pflegeetiketten.
Auch die Größe ist nach der Verordnung nicht Pflicht, doch ohne sie lässt sich Kleidung schwer verkaufen. Sie wird oft als separates kleines Etikett ausgeführt oder zusammen mit der Zusammensetzung gedruckt.
Was nicht Pflicht, aber empfehlenswert ist
| Angabe | Status | Wo sie üblicherweise steht |
|---|---|---|
| Faserzusammensetzung | Pflicht | Pflegeetikett in der Naht |
| Nichttextile Teile tierischen Ursprungs | Pflicht, falls vorhanden | Pflegeetikett |
| Hersteller / Importeur und Kontakt | Pflicht nach den allgemeinen Regeln | Pflege- oder Hängeetikett |
| Modell- oder Chargennummer | Pflicht-Identifikator | Pflege- oder Hängeetikett |
| Pflegesymbole | Empfohlen, Marktstandard | Pflegeetikett |
| Größe | Empfohlen | Größen- oder Pflegeetikett |
| Ursprungsland | In der EU freiwillig | Pflegeetikett |
| Marke und Logo | Freiwillig | Haupt-Markenetikett |
Praxistipps für die Vorbereitung der Etiketten
- Daten beim Stofflieferanten einholen. Fordern Sie die genaue Zusammensetzung für jedes Material an – Oberstoff, Futter, Taschen, Strick.
- Sprachen prüfen. Verkaufen Sie online in mehreren EU-Ländern, planen Sie ein mehrsprachiges Pflegeetikett schon beim Design ein.
- Ein haltbares Material wählen. Pflegeetiketten werden mit dem Kleidungsstück gewaschen. Druck auf Satin oder Polyestertaft bleibt auch nach vielen Wäschen lesbar.
- An den Komfort denken. Das Etikett wird in die Seitennaht genäht, damit es die Haut nicht reizt. Weiche Materialien sind bei Wäsche und Kinderkleidung besonders wichtig.
- Marke und Pflichtangaben trennen. Das Haupt-Etikett mit Logo kann gewebt oder aus Leder sein, die gesetzlichen Angaben stehen auf einem separaten bedruckten Etikett. So wird der Markenauftritt nicht überladen.
Eine Komplettlösung – Markenetikett, Größenetikett, Pflegeetikett und Hängeetikett – sehen Sie in der Kategorie Etiketten für Kleidung. Für flexible kleine Etiketten mit mehr Text sehen Sie sich auch die Textiletiketten an.
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